Blog / Feb 2024
Für viele Arbeitnehmer ist es eine Selbstverständlichkeit geworden, auch in ihrer Freizeit über E-Mail, SMS oder WhatsApp erreichbar zu sein. Doch sind sie dazu auch generell verpflichtet? Mit dieser Frage setzte sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 23. August 2023 (5 AZR 349/22) auseinander.