Blog / Nov 2018
Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Entscheidungen am 06.11.18 neue Leitlinien im Urlaubsrecht festgesetzt. Zum einen darf ein Arbeitnehmer seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat (Verfahren C-619/16 und C-684/16).