Blog / Mai 2019
Das BAG hat mit Urteil vom 16. Mai 2019 klargestellt, dass der Anspruch nach § 164 Abs. 4 SGB IX, wonach Schwerbehinderte von ihrem Arbeitgeber die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen können, keine Beschäftigungsgarantie beinhaltet.