Blog / Okt 2018
Der EuGH (Az.: C-527/16) hat entschieden, dass der wiederholte Rückgriff auf entsandte Arbeitnehmer zur Besetzung desselben Arbeitsplatzes, auch wenn verschiedene Arbeitgeber die Entsendungen vornehmen, weder mit dem Wortlaut noch mit den Zielen von Art. 12 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 vereinbar ist und somit keine Entsendung i.S.d. Verordnung vorliegt.