14.05.2019
Mit seinem heutigen Urteil (Rechtssache C-55/18) erklärt der Europäische Gerichtshof, dass europäisches Recht die Verpflichtung der Nationalstaaten begründet, ihre arbeitsrechtlichen Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
Hier finden Sie die offizielle Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs.
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