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Sondernewsletter zur Betriebswahl 2018

18.03.2018

Die Betriebsratswahlen finden regelmäßig alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt. Dieser Zeitraum, in dem der Wahltag liegen muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerhalb dieses Zeitraums finden Betriebsratswahlen nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen statt. Ein solcher Ausnahmefall liegt beispielsweise dann vor, wenn im Betrieb bisher noch kein Betriebsrat besteht, die Mindestzahl an Mitgliedern unterschritten wird, die Belegschaft in bestimmten Grenzen erheblich steigt oder sinkt, der Betriebsrat zurücktritt oder die Betriebsratswahl erfolgreich angefochten wird.

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