27.10.2024
In unserem Nachbarstaat Polen besteht die Regelung, dass der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht schriftlich begründen muss. Der EuGH hat im Februar 2024 geurteilt, dass die Beendigungsmöglichkeit unter diesen Umständen gegen europäisches Recht verstößt. Wie hat der EuGH diese Entscheidung begründet und was bedeutet das für die Praxis?
Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf der Website des Expertenforum Arbeitsrecht (EFAR):
https://efarbeitsrecht.net/ungleichbehandlung-von-befristet-beschaeftigten-arbeitnehmern/