04.09.2024
BAG: Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch den Medizinischen Dienst bei eigenen Mitarbeitern zulässig
Nach Vorlage an den EuGH hat das BAG nun Fragen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer entschieden. Die Vorgaben der DSGVO sind dabei strikt einzuhalten.
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