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BAG: Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch den Medizinischen Dienst bei eigenen Mitarbeitern zulässig

04.09.2024

BLUEDEX

BAG: Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch den Medizinischen Dienst bei eigenen Mitarbeitern zulässig

Nach Vorlage an den EuGH hat das BAG nun Fragen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer entschieden. Die Vorgaben der DSGVO sind dabei strikt einzuhalten.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf der Website des Expertenforum Arbeitsrecht (EFAR):

https://efarbeitsrecht.net/bag-verarbeitung-von-gesundheitsdaten-durch-den-medizinischen-dienst-bei-eigenen-mitarbeitern-zulaessig/