08.03.2023
Die Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin beschäftigt nicht nur ihre Gläubiger, sondern auch die Arbeitsgerichte bereits seit Jahren. Der Fall hat insbesondere mit Blick auf die rechtlichen Anforderungen an Massenentlassungsanzeigen und die Folgen von Verfahrensfehlern in einigen Punkten Rechtsklarheit geschaffen. Nachdem sich in den vergangenen Jahren hierzu in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung eine zunehmend strenge Linie abgezeichnet hat, dürfte zumindest die aktuelle Entscheidung des BAG vom 8. November 2022 (6 AZR 15/22) Arbeitgeber aufatmen lassen.
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Expertenforum Arbeitsrecht (EFAR)
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