Blog / Mai 2020
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 03. Dezember 2019 (Az. 9 AZR 44/19) entschieden, dass Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen unwirksam sind, wenn sie suggerieren, dass der Arbeitnehmer auch vom Arbeitgeber anerkannte oder unstreitig gestellte Ansprüche klageweise durchsetzen muss, um deren Verfall zu vermeiden.