Blog / Nov 2018
Der deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts verabschiedet. Damit werden folgende Regelungen neu eingeführt: Recht auf befristete Teilzeit (Brückenteilzeit) (§ 9a TzBfG n.F.), Beweislastumkehr beim Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG n.F.), Anpassungen bei der Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG n.F.)