Blog / Jan. 2021
Jede Minute ist damit zu rechnen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verkündet und ihr damit Rechtswirksamkeit gibt. Bisher ist sie „nur“ im finalen Entwurf auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) verfügbar (unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html).