Blog / Dez 2020
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27. Mai 2020 (5 AZR 387/19) ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Auskunft über Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit und des Jobcenters verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert und die Einwendung böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs des Arbeitgebers wahrscheinlich begründet ist. Grundlage dieses Auskunftsanspruchs ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242 BGB.
Blog / Nov 2020
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. Mai 2020 (5 AZR 247/19) entschieden, dass ein Anspruch auf Entgelt(fort)zahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen nicht besteht, wenn ein gekündigter Arbeitnehmer im Laufe eines Kündigungsschutzprozesses nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung eines allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruches beschäftigt wird und die Kündigung sich nachträglich als wirksam erweist.