Blog / Jan 2021
Mit Wirkung zum 01.01.2021 hat Deutschland die Einreisebeschränkungen in Bezug auf Japan und Südkorea fallen gelassen. Einreisen von neuen Mitarbeitern aus diesen Staaten setzen keine zwingende Notwendigkeit der Einreise oder einen dringenden Einreisegrund mehr voraus.
Blog / Jan 2021
BREXIT: Unabhängig vom Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und dem VK mit dem Handels- und Kooperationsabkommen vom 24.12.2020 hat Deutschland seinerseits einen flexiblen aufenthaltsrechtlichen Rahmen für britische Staatsangehörige geschaffen. Die sog. Neu-Briten werden im Grundsatz auf die Rahmenbedingungen für sonstige drittstaatsangehörige Ausländer treffen; der Rahmen für Alt-Briten ist weitaus komplexer.