Blog / Nov 2020
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. Mai 2020 (5 AZR 247/19) entschieden, dass ein Anspruch auf Entgelt(fort)zahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen nicht besteht, wenn ein gekündigter Arbeitnehmer im Laufe eines Kündigungsschutzprozesses nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung eines allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruches beschäftigt wird und die Kündigung sich nachträglich als wirksam erweist.