Blog / Okt 2018
Das Arbeitsgericht Hagen betrachtet die Arbeitgeberkündigung einer Schwerbehinderten allein deshalb als unwirksam, weil die Schwerbehindertenvertretung nicht schon vor Antragsstellung beim Integrationsamt beteiligt wurde (Urteil vom 6.3.2018 – 5 Ca 1902/17).