Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. September 2019 (Az. 9 AZR 491/19) entschieden, dass Arbeitnehmer, die sich in der Freistellungsphase der Altersteizeit im sog. „Blockmodell“ befinden, für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben.