Blog / Dez 2019
Regelmäßig sehen gerichtliche Vergleiche vor, dass der Arbeitnehmer gegen Abgeltung von Urlaubsansprüchen von der Erbringung seiner Arbeitsleistung freigestellt wird. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit Urteil vom 20.11.2019 (Az. 5 AZR 578/18) zu den Anforderungen geäußert.