Blog / Dez. 2019
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass der Arbeitgeber selbst wählen kann, wie er auf Konflikte zwischen seinen Arbeitnehmern reagieren will. Er muss vorher nicht die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Konflikte aufklären und ausschließlich Personalmaßnahmen gegenüber dem „Schuldigen“ ergreifen.