In Zeiten zunehmender Globalisierung und Flexibilisierung der Unternehmensstrukturen stellt sich oft die Frage, ob Arbeitnehmer ins Ausland versetzt werden können, insbesondere wenn ein Unternehmen Standorte in einem Land aus strategischen Gründen schließen muss, aber das Fachwissen seiner Mitarbeiter dort nicht einfach aufgeben möchte. Ein relevantes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 2022 (Az. 5 AZR 336/21) verschafft Klarheit.