Blog / Aug 2023
Die Zulässigkeit von Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist seit Jahren, insbesondere datenschutzrechtlich, ein viel diskutiertes Thema.
Das Bundesarbeitsgericht hat nun allerdings entschieden, dass auch eine möglicherweise gegen Datenschutzregeln verstoßende, offene Videoüberwachung des Arbeitsplatzes zur Dokumentation des Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess verwertet werden darf.