
BLUEDEX – wenn es darauf ankommt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater. Wir vertreten Großkonzerne, Mittelstand und die öffentliche Hand in allen Bereichen des deutschen und internationalen Arbeitsrechts. Von der Gestaltung des Anstellungsvertrags bis zur Kündigung. Von der Beratung im Vorfeld bis zur Vertretung vor Gericht und gegenüber Behörden. Wir sind spezialisiert auf den Einsatz internationaler Arbeitskräfte in Deutschland sowie auf die Entsendung deutscher Arbeitnehmer in das Ausland. Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle, Restrukturierungsprojekte und die rechtssichere Gestaltung des Einsatzes von Drittunternehmen gehören ebenso zu unseren Spezialgebieten wie die steuer-, gesellschafts- und sozialversicherungsrechtliche Beratung unserer Mandanten. Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da.
Neue Videobeiträge
BLUEDEX: Agiles Arbeiten im internationalen Kontext
Webinar vom 30. September 2020 im Rahmen des Arbeitsrecht Summit 2020 in Frankfurt, Deutsches Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen GmbH.
Hier geht es zu unserem Blog Beitrag
Der Weekly Company Call
Im Company Call diskutieren Unternehmen und Experten über topaktuelle Themen. Im Fokus stehen sämtliche HR-Felder sowie arbeitsrechtliche Aspekte und – als Reminiszenz an die Entstehung der Company Calls – alles rund um die Regelungen bzgl. Corona.
Eine wertvolle halbe Stunde mit hochspezialisierten Informationen und stets einem regen „best practice“-Austausch!
Unsere spezielle Themenseite mit Informationen finden Sie hier.
UNSERE MISSION.
Für unsere Mandanten sind wir genau so im Einsatz, wie wir gebraucht werden. Als Strategen. Als Verhandlungspartner. Als Think Tank. Und vor allem: als Durch- und Umsetzer.
UNSERE IDENTITÄT.
Wir sind wirtschaftsberatende Rechtsanwälte und Steuerberater. Dabei sind wir immer auch Ratgeber und Interessenvertreter. Planer und Kämpfer. Durchsetzungsstark und innovativ.
UNSERE AUFTRAGGEBER.
Wir beraten Großkonzerne, den Mittelstand und die öffentliche Hand. In unseren Spezialgebieten Arbeitsrecht sowie Steuer- und Gesellschaftsrecht. Nicht nur im Arbeitsrecht mit einem 360-Grad-Ansatz – wir denken immer ganzheitlich.
NEWS
BLOG
News / Mai 2020
Wöchentlicher Company Call – Informationen zum Thema HR, Arbeitsrecht, sowie sonstigen Regelungen in der Corona-Krise
In unserem Weekly Company Call diskutieren Unternehmen und Experten über topaktuelle Themen. Im Fokus stehen sämtliche HR-Felder sowie arbeitsrechtliche Aspekte und – als Reminiszenz an die Entstehung der Company Calls – alles rund um die Regelungen bzgl. Corona. Unsere spezielle Themenseite mit Informationen finden Sie unter https://weekly-company-call.de/
BLOG
BLOG
Blog / Jan 2021
Japan und Südkorea seit dem 01.01.2021 „positiv“
Mit Wirkung zum 01.01.2021 hat Deutschland die Einreisebeschränkungen in Bezug auf Japan und Südkorea fallen gelassen. Einreisen von neuen Mitarbeitern aus diesen Staaten setzen keine zwingende Notwendigkeit der Einreise oder einen dringenden Einreisegrund mehr voraus.
Blog / Jan 2021
BREXIT: Aufenthaltsrecht für britische Staatsangehörige
BREXIT: Unabhängig vom Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und dem VK mit dem Handels- und Kooperationsabkommen vom 24.12.2020 hat Deutschland seinerseits einen flexiblen aufenthaltsrechtlichen Rahmen für britische Staatsangehörige geschaffen. Die sog. Neu-Briten werden im Grundsatz auf die Rahmenbedingungen für sonstige drittstaatsangehörige Ausländer treffen; der Rahmen für Alt-Briten ist weitaus komplexer.
Blog / Dez 2020
BAG: Annahmeverzugslohn und Auskunftsanspruch des Arbeitgebers hinsichtlich anderweitigen Erwerbs
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27. Mai 2020 (5 AZR 387/19) ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Auskunft über Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit und des Jobcenters verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert und die Einwendung böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs des Arbeitgebers wahrscheinlich begründet ist. Grundlage dieses Auskunftsanspruchs ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242 BGB.
Blog / Nov 2020
Kein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Weiterbeschäftigung allein zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. Mai 2020 (5 AZR 247/19) entschieden, dass ein Anspruch auf Entgelt(fort)zahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen nicht besteht, wenn ein gekündigter Arbeitnehmer im Laufe eines Kündigungsschutzprozesses nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung eines allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruches beschäftigt wird und die Kündigung sich nachträglich als wirksam erweist.