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Archive

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Blog / Jul 2020

BAG: Bedeutung der 2-Wochen-Frist bei Zustimmung durch das Integrationsamt

Für außerordentliche Kündigungen gilt die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB. Danach muss die Kündigung spätestens zwei Wochen nachdem der Arbeitgeber Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen erlangt hat, zugehen. In der Praxis bestehen dann Probleme, wenn einem schwerbehinderten Menschen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen werden soll.

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Blog / Dez 2018

LAG Berlin-Brandenburg: Schwere Datenschutzverstöße rechtfertigen fristlose Kündigung

Ein Arbeitnehmer, der ohne beruflichen Anlass personenbezogene Daten abruft und damit gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, kann trotz langer Betriebszugehörigkeit außerordentlich und fristlos gekündigt werden.

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Blog / Okt 2018

BAG zu krankheitsbedingten Kündigungen unkündbarer Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. April 2018 (Az. 2 AZR 6/18) entschieden, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist vorliegen kann, wenn damit zu rechnen ist, dass der Arbeitgeber zukünftig für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss.

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