Blog / Mai 2021
Frischen Wind in die arbeitsrechtliche Praxis bringt derzeit das vom Bundeskabinett just vor Ostern beschlossene Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Lesen Sie hier über die geplante Neuregelungen: Neben einer Gesetzesänderung im Bereich der Betriebsratsgründungen und -wahlen stellen eine dauerhafte Nutzungsmöglichkeit moderner Kommunikationsmittel bei der Betriebsratsarbeit, eine Regelung zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit sowie die Manifestation eines eigenen Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit zentrale Schwerpunkte des Gesetzentwurfs dar.