Blog / Mai 2020
Die aktuelle Corona-Situation belastet – trotz der teilweisen Lockerungen – nach wie vor viele Unternehmen. Dies gilt gleichermaßen für private Unternehmen wie für Gesellschaften oder Eigenbetriebe der öffentlichen Hand. Der Bundestag am 13.3.2020 das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ verabschiedet und damit die Hürden für die Beantragung von Kurzarbeitergeld weiter abgesenkt. Entscheidend bei der Einführung von Kurzarbeit im Betrieb oder in Betriebsteilen ist dabei, dass zunächst die arbeitsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden.