Blog / Juni 2026
Erneut Bewegung im Recht der Massenentlassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 25. Juni 2026 (Az. 6 AZR 7/26) klargestellt: Eine im Rahmen einer Massenentlassung ausgesprochene Kündigung bleibt wirksam, auch wenn die Massenentlassungsanzeige eine geringfügig zu hohe Zahl von Entlassungen ausweist.
Blog / Apr. 2026
Richtungsweisende Urteile aus Erfurt: Kündigungen sind im Rahmen einer Massenentlassung unwirksam, wenn die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit entweder gar nicht oder vor Abschluss der Konsultation mit dem Betriebsrat eingereicht wurde.