Blog / Okt 2018
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. April 2018 (Az. 2 AZR 6/18) entschieden, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist vorliegen kann, wenn damit zu rechnen ist, dass der Arbeitgeber zukünftig für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss.
Blog / Okt 2018
Das Arbeitsgericht Hagen betrachtet die Arbeitgeberkündigung einer Schwerbehinderten allein deshalb als unwirksam, weil die Schwerbehindertenvertretung nicht schon vor Antragsstellung beim Integrationsamt beteiligt wurde (Urteil vom 6.3.2018 – 5 Ca 1902/17).