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Archive

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Blog / Juli 2020

BAG: Bedeutung der 2-Wochen-Frist bei Zustimmung durch das Integrationsamt

Für außerordentliche Kündigungen gilt die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB. Danach muss die Kündigung spätestens zwei Wochen nachdem der Arbeitgeber Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen erlangt hat, zugehen. In der Praxis bestehen dann Probleme, wenn einem schwerbehinderten Menschen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen werden soll.

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Blog / Juni 2020

Weiter erhöhte Anforderungen an Rückzahlungsklauseln im Fortbildungsvertrag

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 11. Oktober 2019 (1 Sa 503/19) entschieden, dass Klauseln, die eine Rückzahlung von Fortbildungskosten für den Fall vorsehen, dass das Arbeitsverhältnis „auf Wunsch des Mitarbeiters“ endet, den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB benachteiligt und damit unwirksam sind.

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Blog / Feb. 2019

Betriebsratsanhörung bei Probezeitkündigung

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat eine Betriebsratsanhörung für wirksam erachtet, die sich im Fall einer Probezeitkündigung auf die Aussage beschränkte, der Mitarbeiter habe die an ihn gesetzten Erwartungen in der Probezeit nicht erfüllt.

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